Grenzenlose Hilfe für Tiere - sans rontières e.V.
sans frontières e.v. - Wir sind ein eingetragener Deutscher Verein mit ausschließlich ehrenamtlichen Helfern und unterstützen mit unserer Arbeit in erster Linie zwei finanziell notleidende Tierheime im französischen Elsass. Bis auf solche, die es geschafft haben, eine Pflegestelle zu bekommen, befinden sich alle Tiere noch in Frankreich sans frontières e.v. - Wir sind ein eingetragener Deutscher Verein mit ausschließlich ehrenamtlichen Helfern und unterstützen mit unserer Arbeit in erster Linie zwei finanziell notleidende Tierheime im französischen Elsass. Bis auf solche, die es geschafft haben, eine Pflegestelle zu bekommen, befinden sich alle Tiere noch in Frankreich sans frontières e.v. - Wir sind ein eingetragener Deutscher Verein mit ausschließlich ehrenamtlichen Helfern und unterstützen mit unserer Arbeit in erster Linie zwei finanziell notleidende Tierheime im französischen Elsass. Bis auf solche, die es geschafft haben, eine Pflegestelle zu bekommen, befinden sich alle Tiere noch in Frankreich
 


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Zwangsbejagung ade!
Flyer "Zwangsbejagung ade" Druckversion [1.973 KB]
Tierfreunde müssen die Jagd auf ihren Grundstücken nicht mehr länger dulden

Sind auch Sie Eigentümer eines Grundstückes, das gegen Ihren Willen bejagt wird? Sie können davon ausgehen, dass die Jagd auf Ihrem Grund und Boden ausgeübt wird, sofern Ihre Wiese, Ihr Feld oder Waldgrundstück außerhalb der Ortschaft liegen und nicht befriedet sind. Sie sind dann zwangsweise Mitglied in einer so genannten Jagdgenossenschaft und müssen dulden, dass bewaffnete Jäger Ihr Grundstück betreten, dort Schießtürme errichten, Fallen aufstellen, Futterstellen anlegen, Gesellschaftsjagden abhalten sowie Wildtiere und Haustiere (Katzen und Hunde) töten.

Europäischer Gerichtshof: Zwangsbejagung verstößt gegen Menschenrechte

All dies müssen Sie nicht mehr länger dulden: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 26.06.2012 entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, sofern der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt.
Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstückseigentümer zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind und damit die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen. Aufgrund dieses Urteils wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern.

Austritt jetzt möglich!

Am 06.12.2013 ist das »Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften« in Kraft getreten. Sie können jetzt bei der unteren Jagdbehörde einen Antrag stellen, dass Ihr Grundstück jagdrechtlich befriedet wird.
Da von Politikern zugegeben wurde, dass die neuen Regelungen den Grundeigentümern den Austritt aus der Jagdgenossenschaft möglichst schwer machen sollen, sind dabei einige wichtige Punkte zu beachten.

Gewissensprüfung durch Jagdbehörde

Sie müssen zunächst glaubhaft machen, dass Sie die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen. Hierbei wäre es von Vorteil, wenn Sie auch objektive Umstände schildern, die zu dieser Gewissensentscheidung geführt haben (Ablehnung der Jagd, Bedrohung durch Jäger, Ablehnung der Tötung von Tieren, Vegetarismus etc.).

Zeitpunkt der Befriedung Ihres Grundstückes

Das neue Gesetz sieht vor, dass grundsätzlich solange mit der Befriedung Ihres Grundstückes abgewartet werden muss, bis der Jagdpachtvertrag abgelaufen ist, was viele Jahre dauern kann. Sie sollten daher in Ihrem Antrag unbedingt darauf hinweisen, dass es für Sie aufgrund Ihres schweren Gewissenskonflikts unzumutbar ist, den Ablauf des Jagdpachtvertrages abzuwarten, und dass Sie notfalls hiergegen gerichtliche Schritte einleiten werden, weil dieses Abwarten nicht mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Einklang zu bringen ist. Die untere Jagdbehörde darf nämlich bei ihrer Entscheidung auch auf das Ende des Jagdjahres abstellen.
Es ist daher wichtig, dass Sie Ihren Antrag rechtzeitig vor Ablauf des Jagdjahres (31.03.) stellen.


Haftung für Wildschäden

Um Grundstückseigentümer davon abzuhalten, ihr Menschenrecht wahrzunehmen, sollen diese nach Befriedung ihres Grundstückes unter Umständen für Wildschäden haften, die auf anderen Grundstücken entstehen. Lassen Sie sich von dieser Drohgebärde nicht einschüchtern. Die Initiative Zwangsbejagung ade wird hierzu die notwendigen Musterklagen führen und Ihnen bei der Abwehr von Wildschadensersatzansprüchen, soweit es hierzu überhaupt kommt, mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade

Wir sind Grundstückseigentümer aus ganz Deutschland, die ihren Wald, ihre Wiesen und Felder nicht bejagen lassen wollen. Wir führen entsprechende Musterverfahren und unterstützen Grundstückseigentümer mit unserem Fachwissen.

Unterstützt wird dieses Vorhaben von der Initiative zur Abschaffung der Jagd und Wildtierschutz Deutschland e.V.:
www.abschaffung-der-jagd.de
www.wildtierschutz-deutschland.de


Wird auch Ihr Grundstück zwangsbejagt?

Wenn auch Sie die Jagd auf Ihrem Grundstück nicht länger dulden wollen, nehmen Sie Kontakt auf:
e-mail: info@zwangsbejagung-ade.de
www.zwangsbejagung-ade.de

Helfen Sie mit!

Wollen Sie die Bürgerbewegung Zwangsbejagung ade und damit betroffene Grundstückseigentümer, welche die Jagd auf ihren Flächen nicht länger dulden wollen, unterstützen?
Nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können weitere Prozesse durch alle Instanzen hindurch geführt werden!


Spendenkonto:
Wildtierschutz Deutschland e.V.
GLS Bank • BLZ: 430 609 67 • Konto-Nr.: 600 863 950 0 V
erwendungszweck: Zwangsbejagung ade


Wildtierschutz Deutschland e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und die Spende steuerlich absetzbar.
> Bei Spenden bis 100 Euro gilt der Zahlungsbeleg Ihrer Bank als Spendenbescheinigung.
> Bei Beträgen über 100 Euro erhalten Sie eine Spendenbescheinigung für die Vorlage beim Finanzamt.

Simona Uffenkamp
info@pfotengefluester.de



Quelle: http://www.zwangsbejagung-ade.de/keinejagdaufmeinemgrundstueck/index.html

Gesetzestext: http://www.buzer.de/gesetz/10667/index.htm

Zwangsbejagung ade!




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